Wirtschaftsprüfung

Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die systematische Überprüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere im Rahmen der für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung.

Dabei werden insbesondere die Buchhaltung und Bilanzierung geprüft, um sicherzustellen, dass die Finanzdaten korrekt und transparent sind.. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nur insoweit, als festgestellt wird, ob eine Unternehmensfortführung wahrscheinlich ist. Nach der Prüfung erhält das Unternehmen von dem Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüferin ein Prüfungsurteil in Form eines Bestätigungsvermerks, der entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt wird.

Sofern wesentliche Unstimmigkeiten nicht korrigiert werden, kann auch ein Versagungsvermerk erteilt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abschlussadressaten (u. a. Investoren, Lieferanten, Kreditgeber, Mitarbeiter) den Informationen des Jahresabschlusses vertrauen können (Informationsfunktion) und korrekte Gewinne sowie Steuerlasten ausgewiesen werden (Zahlungsbemessungsfunktion).

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