STRUKTURIERUNG
Struktur schaffen – Risiken minimieren
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe ändern sich laufend und oft grundlegend. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir mögliche Gestaltungsalternativen zur steuerlichen und rechtlichen Optimierung, erzielen Vorteile, reduzieren Komplexität und minimieren Risiken.
Entwicklung einer optimalen gesellschaftsrechtlichen Unternehmensstruktur, die den Geschäftserfolg nachhaltig unterstützt, Risiken minimiert und das Unternehmen für zukünftige Herausforderungen wettbewerbsfähig macht.
- Aufbau von Holding-Strukturen zur Sicherung des Unternehmensvermögens sowie zur Minimierung von Steuerbelastungen.
- Aufspalten oder Zusammenführen von wirtschaftlichen Einheiten zur Separierung von operativen Risiken und Nutzung steuerlicher Verlustvorträge.
- Ausgliedern von Betrieben zur Vorbereitung von Verkaufstransaktionen oder Nachfolgesituationen.
Unsere Stärke ist der interdisziplinäre Beratungsansatz . Mit unserem Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten schaffen wir Rechtssicherheit und die Grundlage für Ihren weiteren Erfolg.
Im Rahmen der Transaktionsberatung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess des Unternehmenskaufs und -verkaufs und beraten Sie in allen damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Eine M&A Transaktion kann grundsätzlich in drei Phasen unterteilt werden:
Analyse des zu verkaufenden Unternehmens sowie Ermittlung des Unternehmenswerts. Die Kunst dabei, den Verkaufspreis zu maximieren, andererseits jedoch keine potenziellen Interessenten abschrecken. Potentielle Käufer werden identifiziert und angesprochen.
Durchführung der „Due Diligence“ (dt. „gebührende Sorgfalt“) durch potentielle Käufer, um die betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Situation des Unternehmens zu verstehen. Verhandlungen zur möglichen Strukturierung und Ausgestaltung der Transaktion sowie zum Kaufvertrag. Bei Einigung erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags („Signing“). Nach Umsetzung aller im Kauvertrag festgelegten Vereinbarungen erfolgt der Übergang des Eigentums auf den Käufer („Closing“) und damit der Abschluss der Transaktion.
Abhängig von der Art des Käufers kann die Zukunft des übernommenen Unternehmens sehr unterschiedlich aussehen. Ist der Käufer ein Finanz- oder Privatinvestor, wird das erworbene Unternehmen in der Regel eigenständig weitergeführt. Ist der Käufer hingegen ein strategischer Investor (Wettbewerber), erfolgt häufig die Integration des Unternehmens in die Unternehmensgruppe des Käufers.