Entwurf: Ergänzung zum Steueränderungsgesetz 2025

Die Bundesregierung hat der Forderung des Bundesrats auf finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch das Steueränderungsgesetz 2025 entstehen, eine Absage erteilt. Allerdings hat sie sich zu zwei zusätzlichen Vorschlägen des Bundesrats positiv geäußert, sodass diese voraussichtlich übernommen werden.

Hierbei handelt es sich um:

  • Werbungskosten: Der Höchstbetrag für Kosten der Unterkunft bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland soll von den bisher geltenden 1.000 € auf 2.000 € erhöht werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG-E). Das ist eine Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung zum Abzug von Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland (Urteil vom 9.8.2023, Az. VI R 20/21),
  • Betriebsveranstaltung: Die Pauschalierung gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
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