Wirtschaftsprüfung

Jahresabschlussprüfungen
Wir führen freiwillige und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen durch. Im Rahmen der Prüfungstätigkeit befassen wir uns neben der ordnungsgemäßen Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften u.a. viel mit potentiellen Risiken der zu prüfenden Unternehmen und Konzerne und deren Bewältigung (Risikomanagement), eingeführten internen Kontrollen in den Geschäftsprozessen sowie der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den Abschlüssen. Die intensive Auseinandersetzung mit den zu prüfenden Unternehmen, dem Marktumfeld, in dem sie sich bewegen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für eine individuelle und zielgerichtete Beratung. Für unsere Mandanten können sich so z.B. Hinweise bzw. Konzepte zur Reduzierung ihrer Geschäftsrisiken, zur Optimierung ihrer Unternehmensabläufe oder zu ihrer strategischen Ausrichtung ergeben.

Sonderprüfungen 
Es gibt eine Vielzahl von Anlässen und gesetzlichen Regelungen, die eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer erfordern bzw. vorschreiben können. Wir führen verschiedene solcher Sonderprüfungen für Sie durch, wie z.B.  

  • Prüfungen nach MaBV
  • Prüfungen bei Umwandlungssachverhalten, insbesondere bei Verschmelzungen, Spaltungen und Einbringungen 
  • Prüfung besonderer Vorgänge im Unternehmen
  • Unterschlagungsprüfungen 
  • Prüfungen nach dem EEG 

Due Diligence
Bei der Due Diligence handelt es sich um eine Analyse insbesondere in den Unternehmensbereichen Finanzen, Steuern, Recht, Umwelt und Markt mit dem Ziel, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken eines Unternehmens zu ermitteln. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Unternehmenskaufs.

Mit unseren Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten können wir den Prozess eines Unternehmenskaufs für potentielle Käufer und Verkäufer aktiv begleiten.

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