Sanierungsberatung
Jeder Sanierungsfall erfordert seine eigene fach- und sachgerechte Lösung!
Bei der Sanierungsberatung analysieren wir zuerst die Krisenursachen und bestimmen das jeweilige Krisenstadium. Hiervon hängt das weitere Vorgehen maßgeblich ab.
Darauf basierend erarbeiten wir ein entsprechendes Sanierungskonzept. Zumeist sind viele verschiedene Maßnahmen, deren Auswirkungen von uns im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung dargestellt werden, zu ergreifen, um ein Unternehmen sanieren zu können. Hierbei legen wir insbesondere auf die Umsetzung des Sanierungskonzeptes wert und arbeiten eng mit den betroffenen Interessenvertretern, wie z.B. dem Unternehmensinhaber, Kreditgebern und Arbeitnehmern zusammen. Diese sind es schließlich, die die erforderlichen operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen mit tragen müssen.
Aufgrund unserer jahrelangen Insolvenzverwaltertätigkeit können wir nicht nur die Umsetzung von außergerichtlichen, sondern auch von gerichtlichen Sanierungskonzepten für Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen über ein Insolvenzplanverfahren beurteilen. Hierbei ist hervorzuheben, dass das neue Insolvenzrecht auch bei einem gerichtlichen Insolvenzplanverfahren der bisherigen Unternehmensleitung die Möglichkeit eröffnet, die Geschicke des Unternehmens weiter zu bestimmen, wenn ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt wird.
Aufgrund unserer interprofessionellen Kompetenzen in der Steuer-, Wirtschaft- und Rechtsberatung sind Sie daher bei uns in den richtigen Händen. Wir stehen für eine maßgeschneiderte Sanierungsberatung.