Notartätigkeiten

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist kraft Gesetzes zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Der Notar hat aufgrund verschiedener Gesetze bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften mitzuwirken. Dies ist insbesondere dort der Fall, wo der Bürger wegen der weitreichenden wirtschaftlichen oder persönlichen Folgen eines solchen Rechtsgeschäfts durch eine unabhängige Stelle, sprich den Notar, beraten und aufgeklärt werden soll. So ist der Notar unter anderem zuständig, wenn es um die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages oder Grundstückskaufvertrages geht, er wirkt mit bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH, Unternehmergesellschaft UG und der Aktiengesellschaft), beim Abschluss von Eheverträgen, bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Erbscheinsanträgen. Im Rahmen unserer Dienstleistung begleiten wir Sie vom Entwurf bis zur späteren Beurkundung.

Daneben zählt auch die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften zu den Aufgaben eines Notars. 

Unsere Kanzlei kann alle erforderlichen Unterlagen, wie etwa Grundbuch-, Handelsregister- oder Vereinsregisterauszüge von den zuständigen Behörden beziehen, so dass eine Beratung und Beurkundung in den meisten Fällen auch kurzfristig abgewickelt werden kann.

 

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